Ing. Büro Günter Edeler
Energietechnik /
Energieberatung

Themenschwerpunkte

Sie können Ihre persönliche Kohlendioxyd-Produktion berechnen lassen. Es wird Ihr Energieverbrauch im Haushalt und Verkehr und Ihr Konsumverhalten berücksichtigt und mit dem bundesdeutschen Durchschnittswert verglichen. Weitere Informationen erhalten Sie auf dem Energieportal 24

Es gibt seit neuestem ein online-Spiel, mit dem jeder mit einigen Mausklicks eine Musterhaussanierung simulieren kann und einen Überblick zu Kosten und Energieeinsparung erhält. Das Spiel heißt Modernus

Auf der Seite co2online des Bundesumweltministeriums zur Klimaschutzkampagne finden Sie den EnergieSparRatgeber

Einige spezielle Informationen für die Suche nach einem alternativen Stromanbieter im Versorgungsgebiet Lindau (PLZ 881 xx) geben wir Ihnen an die Hand.

Im folgenden wollen wir einzelne Themenschwerpunkte darstellen, die für Sie als Verbraucher interessant sein dürften.

Thermografie

In Wintern wie den jetzigen Thermografien durchzuführen, ist ein Versuch auf Messer's Schneide. Infrarotaufnahmen von Gebäuden zur energetischen Begutachtung lassen sich nur zuverlässig bei Minusgraden durchführen. Diese Tage sind in diesem Winter eher rar. Wir zeigen Ihnen einige Infrarotaufnahmen zur Visualisierung von Wärmebrücken

Pelletproduktion und Feinstaubbelastung

Holzvorräte in unseren Wäldern

Auf einem Drittel der Landesfläche auf 11 Mio. Hektar wächst in Deutschland der Wald. Der Zuwachs steigt Jahr für Jahr. Der Holzvorrat nimmt jährlich um ca. 100 Mio. m³ zu. Europaweit liegt der Wert bei 900 Mio. m³. Nachhaltig können aus deutschen Wäldern etwa 80 Mio. m³ erzeugt werden. Davon werden bisher ca. 40 Prozent energetisch genutzt.
Bisher werden Pellets hauptsächlich aus Abfallprodukten der Sägeindustrie hergestellt, also aus Sägespänen und Hackschnitzeln. Das entspricht ca. 5 Mio. Tonnen pellettierfähiges Holz. Allein mit dieser Menge können ca. 1 Millionen Pelletsheizungen versorgt werden.
Die Anzahl der installierten Pelletkessel liegt bei ca. 100.000.

Pelletkessel
Pelletkessel - Entwicklung des Bestands 1999 - 2008 (Quelle: DEPV, 2008)

Weitere Informationen und Grafiken finden Sie auf diesen Seiten

Feinstaubbelastung durch Pelletfeuerung

Die Diskussion um die Feinstaubbelastung ist in den letzten Monaten intensiv geführt worden. Leider waren aus unserer Sicht nicht nur sachliche Aussagen speziell zum Thema Pellets und Feinstaubbelastung zu hören.
Auch die Sendung Plus-Minus im Januar 2007 trägt leider nicht sehr konstruktiv zu dieser Diskussion bei. Dazu hat der Deutsche Energie-Pellet-Verband e.V. eine eigene Stellungnahme veröffentlicht.

Feinstaubemissionen in Deutschland

Feinstaubemissionen in Deutschland. Quelle: Umweltbundesamt

Grundsätzlich liegt die Feinstaubbelastung von modernen Pelletzentralheizungen mit unter 30 mg/m³ Abgas deutlich unter dem gesetzlichen Grenzwert. Ausführlicher wird die Thematik in dem obenerwähnten Artikel behandelt, den Sie als PDF-Dokument herunterladen können.

Der Energieausweis

Welche Bestimmungen sind beim Energieausweis zu beachten?

Bei Billigangeboten muss der Eigentümer lediglich einen Internet-Fragebogen über den Energieverbrauch der letzen drei Jahre ausfüllen und wenig später liegt der fertige „Energieausweis“ in ihrem Briefkasten. Kein Vor-Ort-Termin, kein großer Aufwand – allerdings oftmals auch kein gültiger Energieausweis. Jetzt warnt die Deutsche Energie-Agentur (dena) vor Billigangeboten für Energieausweise

Der Eigentümer muss mit bösen Überraschungen und Bußgelder rechen.

Der Energieausweis zum Dumpingpreis erweise sich oft als Mogelpackung. Die Vorlage eines nicht vollständigen Ausweises kann mit Bußgeldern von bis zu 15.000 Euro geahndet werden. Dena-Geschäftsführer Stephan Kohler: "Es werden Energieausweise angeboten, die nicht den gesetzlichen Anforderungen der Energieeinsparverordnung (EnEV 2007) entsprechen und deshalb ungültig sind. Der Eigentümer sollte die Qualität und die Gültigkeit des angebotenen Energieausweises vor der Beauftragung prüfen." Kohler nennt folgende Kriterien zur Beurteilung eines Angebots:

  • Dem Energieausweis müssen individuelle Modernisierungsempfehlungen beigefügt werden – egal, ob er auf gemessenen Verbrauchswerten oder dem rechnerischen Energiebedarf beruht. Die dringende Empfehlung der dena: „Dazu sollte der Aussteller die vorhandene Heiztechnik und die Qualität von Wänden und Fenstern vor Ort prüfen.“ Fehlen die Sanierungstipps, ist der Energieausweis ungültig. Eine Vereinbarung zwischen Eigentümer und Aussteller zum Ausschluss der Empfehlungen sei für einen Energieausweis im Anwendungsbereich der EnEV nicht zulässig.
  • Die Gebäudemaße und der Energieverbrauch dürfen vom Eigentümer zwar selbst erhoben und an den Energieausweis-Aussteller übermittelt werden. Allerdings ist der Aussteller gesetzlich verpflichtet zu überprüfen, ob diese Angaben plausibel sind. Bei der Übermittlung der Daten über ein Internetformular kann diese Prüfung ohne Rücksprache kaum gewährleistet werden. Die Gefahr, dass fehlerhafte Daten zugrunde gelegt werden, sei in diesem Fall sehr hoch. Der Aussteller sollte den Eigentümer zumindest telefonisch kontaktieren und sich der Richtigkeit der Daten versichern.

Änderungen zum Energieausweis

In den nächsten Tagen wird die endgültige amtliche Fassung der EnEV im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Folgende Änderungen wurden vom Bundesrat vorgeschlagen und von der Bundesregierung angenommen:

  • Die Frist für die Wahlfreiheit zwischen Verbrauchs- und Bedarfsausweis wurde bis zum 1.Oktober 2008 verlängert.
  • Die Übergangsfristen für die Ausstellung der Ausweise hat sich um 6 Monate verlängert:
    für alle Wohngebäude bis zum Baujahr 1965 gilt der Stichtag 1.07.2008, für alle anderen Wohngebäude der Stichtag 1.1.2009.
    Der Stichtag für Nichtwohngebäude ist der 1.7.2009.
  • Der Austellerkreis ist erweitert worden auf Handwerksmeister und staatlich anerkannte oder geprüfte Techniker anderer als der in §21 Abs. 1 Nr. 4 genannten Fachrichtungen zur Ausweisausstellung, die am 25. April 2007 über eine abgeschlossene Weiterbildung zum Energieberater des Handwerks verfügt haben.

Wer benötigt den Energieausweis?
Bis zu welchem Zeitpunkt muß der Energieausweis vorliegen?
Was beinhaltet der Energieausweis?
Gültigkeit und weitere Regelungen
Was bedeutet Bedarfsausweis bzw. Verbrauchsausweis?
Wer kann Energieausweise austellen?

Vergrößerung

Quelle: Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena)

Wer benötigt den Energieausweis?

Der Energieausweis wird mit der Verabschiedung der Energieeinsparverordnung zur Pflicht im Jahr 2008. Doch davon sind nicht alle Hauseigentümer betroffen.


Der Entwurf sieht folgende Regelungen vor:

  • Energiebedarfsausweise gemäß EnEV und Wärmebedarfsausweise gemäß Wärmeschutzverodnung werden anerkannt. Die Ausstellung des Energiepasses beruht auf deren Daten und ist aus diesen Gründen sehr kostengünstig zu erstellen.
  • Energieausweise, die freiwillig von den Gebietskörperschaften oder auf deren Veranlassung nach einheitlichen Regeln erstellt worden sind, werden anerkannt.
  • Gebäude, die nur vom Eigentümer und einer Mietpartei bewohnt werden, benötigen keinen Energieausweis. Nur im Falle des Mieterwechsels oder im Falle des Hausverkaufs wird der Energieausweis vorgeschrieben.
  • für Nichtwohngebäude, z.B. Büro- und Verwaltungsgebäude etc.

nach oben

Was beinhaltet der Energieausweis?

  • Verbrauchs- bzw. Energiebedarfswerte dargestellt in einer übersichtlichen Grafik
  • Referenz / Vergleichswerte zur Orientierung
  • Empfehlungen für kostengünstige Sanierungen, wenn möglich
  • Erklärungen zu Begriffen und Darstellungen

nach oben

Gültigkeit und weitere Regelungen

  • der Energieausweis hat eine Gültigkeit von 10 Jahren
  • der Energieausweis kann als Verbrauchsausweis oder als Bedarfsausweis erstellt werden.
  • nach dem 1.10.2008 müssen alle Gebäude mit 4 Wohneinheiten - und weniger - , deren Baujahr vor 1978 liegt, einen Bedarfsausweis vorweisen, für Gebäude jünger als 1965 spätestens ab dem 1.1.2009. Auch bei Inanspruchnahme von staatlichen Förderungen wird der Bedarfsausweis gefordert. Bei Gebäuden mit mehr als 4 Wohneinheiten kann der Eigentümer frei zwischen dem Verbrauchs- und dem Bedarfsausweis wählen.
  • bei Gebäuden mit einer Nettogrundfläche von mehr als 1000 m², die für eine große Anzahl von Menschen öffentliche Dienstleistungen erbringen, muß der Energiepass an gut sichtbarer Stelle ausgehängt werden.
  • bei Nichtwohngebäuden wird neben dem Heizwärme- und Warmwasserbedarf auch der Energiebedarf für Beleuchtung und Klimatisierung berücksichtigt.

nach oben

Was bedeutet Bedarfsausweis bzw. Verbrauchsausweis?

Der Bedarfsausweis wird auf der Grundlage des berechneten Bedarfs ausgestellt. Das ermöglicht eine Einordnung des Gebäudes unabhängig vom Nutzerverhalten der Bewohner.

Vorteile:

  • Gebäude mit Bedarfsausweisen können miteinanderverglichen werden, da die Randbedinungen für alle Gebäude identisch sind.
  • Anhand der Berechnungen können konkrete, auf das Gebäude abgestimmte Sanierungsmaßnahmen vorgeschlagen werden.

Nachteile:

  • Der ermittelte Bedarf entspricht nicht unbedingt dem tatsächlichen Verbrauch.
  • Der Aufwand zur Erstellung ist höher somit etwas teuerer

Der Verbrauchsausweis orientiert sich an dem gemessenen Energieverbrauch.
Vorteile:

  • Der Aufwand für die Erstellung ist geringer und somit auch kostengünstiger.
  • Die Ergebnisse entsprechen dem tatsächlichen (aber nur dem aktuellen) Verbrauch.

Nachteile:

  • Gebäude sind an Hand des gemessenen Verbrauchs nicht zu vergleichen.
  • Konkrete, auf das Gebäude zugeschnittene Sanierungsmaßnahmen sind nur oberflächlich zu beurteilen, da keine Aussagen über den Zustand der Gebäudehülle und der Heizungsanlage abgeleitet werden können.
  • Die Ergebnisse können sich bei Eigentümer- oder Mieterwechsel gravierend ändern.

nach oben

Wer kann Energieausweise ausstellen?

Voraussetzungen sind entsprechende Ausbildungsschwerpunkte während des Studiums oder zwei Jahre Berufserfahrung im Bau- oder der Anlagentechnik, eine Fortbildung mit entsprechenden Inhalten oder die Zulassung als Bauvorlagenberechtige/r .

Für alle Gebäude sind zugelassen (mit entsprechender Fortbildung oder Berufserfahrung):

Absolventen von Hochschulen und Fachhochschulen
( Architektur, Hochbau, Bauingeniuerwesen, Gebäudetechnik, Bauphysik, Maschinenbau, Elektrotechnik)

Nur für Wohngebäude sind zugelassen:

  • InnenarchitektInnen
  • Handwerksmeister (Bauhandwerk, Heizungsbau, Installation, Schornsteinfegerwesen und anderer Fachrichtungen, die am 25. April 2007 über eine abgeschlossene Weiterbildung zum Energieberater des Handwerks verfügt haben
  • staatl. anerkannte Techniker (Hochbau, Bauingenieurwesen, Gebäudetechnik und anderer Fachrichtungen, die am 25. April 2007 über eine abgeschlossene Weiterbildung zum Energieberater des Handwerks verfügt haben)

nach oben

Energieeffizienz

Ein Teil der Energie wird auf Grund von ineffizienter Nutzung unnötigerweise gebraucht. Durch bewußteren und geschickteren Umgang und Einsatz neuerer Techniken und Geräte kann ein beachtenswerter Teil der Energie gespart werden.

So kann z.B. nur durch die Vermeidung des StandBy-Betriebes bundesweit die Energie eingespart werden, die ein ganzes Atomkraftwerk im Jahr produziert.
Sie sparen Kosten in höhe von bis zu 290,-- EUR pro Jahr - und wie?

Folgende Kostenchecks können Sie online ausführen

Diese Kostenchecks finden Sie auch unter Stromsparservice

nach oben

EEG-Anpassung: Einspeisevergütung sinkt zum 1. Januar 2011

Zum 1. Januar 2011 wird der Vergütungssatz für Photovoltaikanlagen um 13 Prozent gesenkt. Damit beträgt die Eisnpeisevergütung für Dachflächenanlagen bis 30 kW 28,74 ct/kWh.
Die neuen Einspeisevergütungen finden Sie auf dem EEG-2011.

EEG-Anpassung: Einspeisevergütung sinkt zum 1. Juli 2010

Es bleibt bei der darin vorgesehenen Absenkung ab 1. Juli 2010, aber zunächst nur um 13 Prozent für Dachflächenanlagen, um 8 Prozent für Freiflächenanlagen auf sogenannten Konversionsflächen, dies sind beispielsweise Militärflächen oder ehemalige Industriestandorte sowie um um 12 Prozent für Anlagen auf sonstigen Freiflächen, also beispielsweise in Gewerbegebieten. Im Übrigen bleibt der Gesetzesentwurf unverändert. Dies betrifft auch die Streichung der Vergütung für Ackerflächen. Der jeweils gegenüber dem ursprünglichen Entwurf fehlende Absenkungsschritt von 3 Prozent erfolgt zum 1. Oktober dieses Jahres. Die neuen Einspeisevergütungen finden Sie unter Solarserver.

Die vorherige Diskussion und der Beschlußvorschlag lautete wie folgt:
Die Spitzenvertreter der Regierungskoalition haben sich auf den künftigen Rahmen der Solarstromförderung geeinigt:
Vom 1. Juli an soll die Vergütung für Aufdachanlagen um 16 Prozent sowie für Freiflächenanlagen auf Gewerbeland um 15 Prozent sinken.
Die Vergütung für Freiflächenanlagen auf Konversionsflächen – zum Beispiel ehemalige Industriegebiete und Militärflächen – soll nur um 11 Prozent sinken.
Freiflächenanlagen auf Ackerflächen sollen künftig überhaupt nicht mehr gefördert werden.
Zum Ausgleich werden Freiflächenanlagen jedoch auf Randstreifen an Autobahnen und Bahnstrecken zugelassen.
Die Spitzenpolitiker beschlossen auch Änderungen bei der Eigenverbrauchsregelung: Wer seinen Solarstrom selbst verbraucht, soll künftig einen finanziellen Vorteil von acht Cent je Kilowattstunde haben. Bisher waren zehn Cent im Gespräch. Überdies wird die maximale Anlagengröße, die unter diese Regelung fällt, auf 800 Kilowatt begrenzt. Das sind 200 Kilowatt weniger als bislang diskutiert. Offenbar will die Regierung überdies die Auswirkungen der Eigenverbrauchsregelung genau prüfen: Sie solle zunächst bis Ende 2011 befristet werden, hieß es aus Regierungskreisen. Offen ist, ob Eigenverbraucher einer Investitionsverpflichtung – beispielweise in Steuertechnik oder Speicher – unterliegen werden. Die Einigung soll jetzt dem Kabinett vorgestellt werden und dann dem Bundestag übergeben werden.
Quelle: PHOTON

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz

Das Erneurbare Energiengesetz regelt u.a. die Vergütung der Stromeinspeisung von Stromerzeugungsanlagen, die mit Erneuerbaren Energien wie Sonne, Wind oder Biomasse betrieben werden.
Ab 01.01.2010 gelten folgende Vergütungssätze (Auszug Photovoltaik)
Vergütung der Anlage nach … / Degressionssatz / Vergütungssatz für das Jahr 2010
§ 32 EEG (Freiflächen) / 11 Prozent / 28,43 Cent pro Kilowattstunde
§ 33 Abs. 1 Nr. 1 EEG (Anlagen auf oder an Gebäuden bis 30 kWp) / 9 Prozent / 39,14 Cent pro Kilowattstunde
§ 33 Abs. 1 Nr. 2 EEG (Anlagen auf oder an Gebäuden bis 100 kWp) / 9 Prozent / 37,23 Cent pro Kilowattstunde
§ 33 Abs. 1 Nr. 3 EEG (Anlagen auf oder an Gebäuden bis 1 MWp) / 11 Prozent / 35,23 Cent pro Kilowattstunde
§ 33 Abs. 1 Nr. 4 EEG (Anlagen auf oder an Gebäuden größer als 1 MWp) / 11 Prozent / 29,37 Cent pro Kilowattstunde
§ 33 Abs. 2 EEG (selbst genutzter Solarstrom, Eigenverbrauch) / 9 Prozent / 22,76 Cent pro Kilowattstunde

Kosten des EEG für den Verbraucher
Die zusätzliche Vergütung für die Erneuerbaren Energien werden vom Netzbetreiber auf den Strompreis aufgeschlagen. Das bedeutet, dass alle Verbraucher (für einige Großabnehmer ist der Aufschlag begrenzt worden) die Vergütung finanzieren. Jetzt gibt es unterschiedliche Aussagen zu der Höhe der Kosten. So wird offiziell die Differenz zwischen Einspeisevergütung und Strompreis an der Leipziger Strombörse ermittelt und diese Differenz auf den Strompreis aufgeschlagen. Hierbei bleibt unberücksichtigt, dass die Erneuerbaren Energien den Strompreis vorher schon gesenkt haben. Wenn dieser Effekt berücksichtigt wird, so zahlt der Verbraucher deutlich weniger bzw. überhaupt keinen Aufpreis pro kWh.
Lesen Sie selber die Stellungnahme von Carsten König, Geschäftsführer des Bundesverbandes Solarwirtschaft.
Weiterhin kann auch der volkswirtschaftliche Nutzen in den Vordergrund gerückt werden. Hierbei werden die externen Kosten der Stromproduktion berücksichtigt. Lesen Sie das Gutachten erstellt für das BMU.

Ein weiterer Kritikpüunt am EEG ist der, dass dieses Gesetz überhaupt keine Wirkung auf die CO2-Emissionen global hat. Der Effekt wird nämlich durch den CO2-Handel fast wieder zunichte gemacht. Jetzt stellt sich nur die Frage, ob die Ursache das EEG oder der Mechanismus des CO2-Handels ist. Lesen Sie die Stellungnahme des Solarfördervereins Aachen

nach oben

Stromanbieterwechsel

Da der Strom trotz Liberalisierung des Strommarktes seit 1998 in Deutschland hauptsächlich von 4 der größten Energieversorgern (RWE AG, E.ON AG, EnBW, Vattenfall Europe AG) geliefert wird, haben diese Konzerne eine Monopolstellung in Deutschland und der Handel an der Leipziger Strombörse wird von diesen 4 Konzernen bestimmt. Weiterer Schwachpunkt der bisherigen Liberalisierung ist der Netzzugang für kleinere Anbieter.
Da das Stromnetz zum größten Teil auch in der Hand der 4 großen Stromkonzerne liegt, können sie auch die Netzentgelte festlegen. Die Bundesnetzagentur hat erkannt, dass diese Netzentgelte deutlich überteuert sind und so den kleinen Anbietern den Zugang zum Strommarkt erschweren.
Im Versorgunggebiet der Stadtwerke Lindau kommt erschwerend hinzu, dass dieses nur über Österreich den Strom beziehen kann und entsprechend vertraglich gebunden ist. Jeder alternative Anbieter ist gezwungen, seinen Strom über das österreichische Stromnetz zu liefern. Und das ist im Normalfall für andere Anbieter unattraktiv, da doch enorme Kosten entstehen, die nicht an den Kunden weitergegeben werden können.

Grundsätzliche Tarifvergleiche können unter http://www.verivox.de/power/Calculator.asp durchgeführt werden.

nach oben

Der European Energy Award®

Am 05.07.2010 fand die erste offizielle Verleihung des European Energy Award® (eea) in Bayern im Rahmen einer Auszeichungsveranstaltung statt. Dieser Award zeichnet Gemeinden in Europa aus, die sich besonders für das Thema Energiesparen , Energieeffizienz und den Einsatz erneuerbarer Energien in verschiedenen Bereichen eingesetzt haben.
Die Gemeinde Wasserburg am Bodensee ist die erste Gemeinde Bayerns, die diese Auszeichnung am 09.03.2009 erhalten hat.

Einige Mitglieder des Energieteams von Wasserburg am Bodensee auf der Auszeichnungsveranstaltung

Das Passivhaus
 
 


Home · Leistungen · Förderungen · Themen · Links · Kontakt · Impressum · zurück