Änderungen in den Förderprogrammen
Vor-Ort-Beratung
Die Vor-Ort-Beratung wird vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gefördert. Die Förderung beträgt seit dem 01.05.2008 bei Ein- und Zweifamilienhäuser 300,- €, für Gebäude mit einer höheren Anzahl von Wohneinheiten 360,- €. Diese Fördersätze bleiben auch nach der neuen Richtlinie vom 1.Oktober 2009 bestehen. Weiteres erfahren Sie auf der Seite "Vor-Ort-Beratung".
Erneuerbare Energien
Wir geben hier eine kurze Liste der wesentlichen Änderungen wieder ohne Garantie der Vollständigkeit
Marktanzreizprogramm ab 15.März 2011
Solarkollektoren
- Befristete Erhöhung der Basisförderung für Solarkollektoren auf 120 Euro/m² bis 30. Dezember 2011
- neuer Kesseltauschbonus von 600 Euro bis zum 30. Dezember 2011 , danach 500 Euro.
- neuer Kombinationsbonus von 600 Euro bis zum 30. Dezember 2011 , danach 500 Euro.
Biomasseanlagen
- Förderung von emissionsarmen Scheitholzvergaserkesseln. von pauschal 1.000 Euro.
Wärmepumpen
- Unter anderem wurden die geforderten Jahresarbeitszahlen reduziert. Ab sofort gilt: Sole/Wasser-Wärmepumpen und Wasser/Wasser-Wärmepumpen müssen Mindesjahresarbeitszahlen von 3,8 (bei Wohngebäuden) bzw. 4,0 (bei Nichtwohngebäuden) erreichen. Bei Luft/Wasser-Wärmepumpen ist eine Jahresarbeitszahl von 3,5 Fördervoraussetzung, bei gasbetriebenen Wärmepumpen 1,3.
- Die Förderung für Wärmepumpen wird auf einen anderen Bemessungsmaßstab umgestellt (statt früher Wohnfläche jetzt auf Wärmeleistung).
Marktanzreizprogramm ab 12.Juli 2010
Folgende Anlagen werden nicht mehr gefördert:
- Anlagen im Neubau
- Solaranlagen zur reinen Warmwasserbereitung
- Luftgeführte Pelletöfen und Scheitholzvergaserkessel
Für Wärmepumpen gelten höhere Anforderungen.
Details erfahren Sie auf der Seite der BAFA
Marktanzreizprogramm 2009
Das Programm zur Förderung erneuerbarer Energien wurde zum 1.03.09 wegen des neuen Wärmegesetzes (EnEWärmeG) für Neubauten angepaßt. Dort werden die Fördersätze generell um 25% im Vergleich zu Bestandsbauten reduziert.
Die Förderung für Bestandsbauten ändert sich punktuell, z.B. für Pelletöfen. Hier wird neuerdings unterschieden zwischen den Leistungsklassen 5-8 kW und darüber. Bei Wärmepumpen müssen ab sofort höhere Jahresarbeitszahlen (JAZ) erreicht werden.
Marktanzreizprogramm 2008
Das Programm zur Förderung von Solarkollektoren, Holzpellets,. -hackschnitzel und Scheitholzheizungen wurde in 2008 neu aufgelegt und erweitert. Die wichtigsten Änderungen in Kürze:
- Förderung des energieeffizienten Einsatzes von Wärmepumpen
- Innovationsförderung für neuartige oder besonders innovative Technologien
- Effizienzbonus für Solaranlagen und Holzheizungen in Gebäuden mit hohem Dämmstandard in zwei Stufen
- große Sonnenkollektoranlagen mit mehr als 40 m² für 1- bis 2-Familienhäuser mit großem Pufferspeichervolumen
- Bonus für hocheffiziente Solarkollektorkreispumpen und Umwälzpumpen
- Bonus für Kombination von erneuerbaren Energien, z.B. Pelltkessel und Solarkollektor
- Förderung von Pelletkessel ab 5 kW mit mind. 2.000,- €
- Förderung von Pelletkessel mit Speicher (>30 l/kW) mit 2.500,- €
- Förderung von Hackschnitzelanlagen von 5 kW bis 100 kW mit 1000,- € Basisförderung
- Scheitholzvergaserkessel von 15 kW bis 50 kW mit 1.125,- € Basisförderung (Pufferspeicher mind. 55 l/kW)
Die neue Förderrichtlinie finden Sie auf der Internetseite der BAFA
seit Anfang 2008
Das BAFA hat seit Anfang des Jahres 2008 die Förderung von Sonnenkollektor- und Holzfeuerungsanlagen weitergeführt und verbessert. Es gelten vereinfachte Bedingungen und geänderte Fördersätze.
Der Antrag muß nicht mehr vor Baubeginn eingereicht werden, sondern
wird nach Fertigstellung zusammen mit dem Nachweis der Betriebsbereitschaft
spätestens 6 Monate nach Fertigstellung an die BAFA geschickt.
Weiteres
lesen Sie unter BAFA
Seit dem 1. Mai 2007 kann bei der BAFA ein Innovationsbonus beantragt werden. Diese Regelung gilt - je nach Anlagentyp - für Solarkollektoren von 20 bis 40 qm Kollektorfläche zur Warmwasserbereitung, Heizungsunterstützung, solaren Kühlung oder zur Bereitstellung von Prozesswärme.
Förderanträge können ab sofort beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
(BAFA)
im Internet abgerufen werden.
Die Förderung von Unternehmen und Freiberuflern erfolgt über die KfW
Förderbank. Informationen dazu sind unter www.kfw-foerderbank.de
oder im Infocenter der KfW Förderbank zum Ortstarif unter 01801/33 55
77 erhältlich. Allgemeine Informationen zur Förderung der erneuerbaren
Energien im Wärmebereich sind unter www.erneuerbare-energien.de
abrufbar.
Konditionen der Förderprogramme von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KFW)
01.07.2010
Zukünftig stehen neben den bisherigen KfW-Effizienzhäusern
115, 100 und 85 zwei weitere neue Standards für die Sanierung zur Verfügung.
Für den Neubau können sich Bauherren neben dem KfW-Effizienzhaus
70 dann auch für die KfW-Effizienzhäuser 55 bzw. Passivhaus und 40 entscheiden.
Die neue Struktur der KFW-Wohnbauförderprogramme
gliedert sich wie folgt:
- Energieffizient Sanieren: für die Altbausanierung (Diverse Programmnummern:151,152,143)
- Energieeffizient Bauen: für den Neubau (Nr. 153)
- Wohnraum modernisieren: für Standard-Sanierung und für barrierefreies Sanieren (Nr. 141, 155)
- Energieffizient Sanieren: Kredit: (Nr. 151, 152)
- Energieffizient Sanieren: Zuschuss (Nr. 430)
- Energieffizient Sanieren: Sonderförderung (Nr. 431)
Die Kombination mit anderen Förderprogrammen ist grundsätzlich
möglich, müssen im Einzelfall jedoch geprüft werden.
Anträge können bei allen Banken und Sparkassen gestellt werden.
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz
Das Erneurbare Energiengesetz ( EEG)
regelt u.a. die Vergütung der Stromeinspeisung von Stromerzeugungsanlagen,
die mit Erneuerbaren Energien wie Sonne, Wind oder Biomasse betrieben
werden.
Laut dem EEG sinkt die Einspeisevergütung von Photovoltaik-anlagen
jährlich um 9-11% im Vergleich zum Vorjahr. Diese einmalig festgelegte
Einspeisevergütung ist für 20 Jahre garantiert plus für
das Jahr der Errichtung der Anlage. Das heißt noch nicht, daß
die Errichtung von Photovoltaikanlagen Jahr für Jahr uninteressanter
wird. Es wird damit gerechnet, daß die Anlagen mit ihren Komponenten
auch in der Anschaffung günstiger werden und somit die Einspeisedegression
ausgleichen werden.
Vergütung der Anlage nach … / Degressionssatz / Vergütungssatz für das Jahr 2010
§ 32 EEG (Freiflächen) / 11 Prozent / 28,43 Cent pro Kilowattstunde
§ 33 Abs. 1 Nr. 1 EEG (Anlagen auf oder an Gebäuden bis 30 kWp) / 9 Prozent / 39,14 Cent pro Kilowattstunde
§ 33 Abs. 1 Nr. 2 EEG (Anlagen auf oder an Gebäuden bis 100 kWp) / 9 Prozent / 37,23 Cent pro Kilowattstunde
§ 33 Abs. 1 Nr. 3 EEG (Anlagen auf oder an Gebäuden bis 1 MWp) / 11 Prozent / 35,23 Cent pro Kilowattstunde
§ 33 Abs. 1 Nr. 4 EEG (Anlagen auf oder an Gebäuden größer als 1 MWp) / 11 Prozent / 29,37 Cent pro Kilowattstunde
§ 33 Abs. 2 EEG (selbst genutzter Solarstrom, Eigenverbrauch) / 9 Prozent / 22,76 Cent pro Kilowattstunde