Ing. Büro Günter Edeler
Energietechnik /
Energieberatung

Änderungen in den Förderprogrammen

Vor-Ort-Beratung

Die Vor-Ort-Beratung wird vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gefördert. Die Förderung beträgt seit dem 01.05.2008 bei Ein- und Zweifamilienhäuser 300,- €, für Gebäude mit einer höheren Anzahl von Wohneinheiten 360,- €. Diese Fördersätze bleiben auch nach der neuen Richtlinie vom 1.Oktober 2009 bestehen. Weiteres erfahren Sie auf der Seite "Vor-Ort-Beratung".


Erneuerbare Energien

Wir geben hier eine kurze Liste der wesentlichen Änderungen wieder ohne Garantie der Vollständigkeit

Marktanzreizprogramm ab 15.März 2011

Solarkollektoren

  • Befristete Erhöhung der Basisförderung für Solarkollektoren auf 120 Euro/m² bis 30. Dezember 2011
  • neuer Kesseltauschbonus von 600 Euro bis zum 30. Dezember 2011 , danach 500 Euro.
  • neuer Kombinationsbonus von 600 Euro bis zum 30. Dezember 2011 , danach 500 Euro.

Biomasseanlagen
  • Förderung von emissionsarmen Scheitholzvergaserkesseln. von pauschal 1.000 Euro.

Wärmepumpen
  • Unter anderem wurden die geforderten Jahresarbeitszahlen reduziert. Ab sofort gilt: Sole/Wasser-Wärmepumpen und Wasser/Wasser-Wärmepumpen müssen Mindesjahresarbeitszahlen von 3,8 (bei Wohngebäuden) bzw. 4,0 (bei Nichtwohngebäuden) erreichen. Bei Luft/Wasser-Wärmepumpen ist eine Jahresarbeitszahl von 3,5 Fördervoraussetzung, bei gasbetriebenen Wärmepumpen 1,3.
  • Die Förderung für Wärmepumpen wird auf einen anderen Bemessungsmaßstab umgestellt (statt früher Wohnfläche jetzt auf Wärmeleistung).

Marktanzreizprogramm ab 12.Juli 2010

Folgende Anlagen werden nicht mehr gefördert:

  • Anlagen im Neubau
  • Solaranlagen zur reinen Warmwasserbereitung
  • Luftgeführte Pelletöfen und Scheitholzvergaserkessel

Für Wärmepumpen gelten höhere Anforderungen.
Details erfahren Sie auf der Seite der BAFA

Marktanzreizprogramm 2009

Das Programm zur Förderung erneuerbarer Energien wurde zum 1.03.09 wegen des neuen Wärmegesetzes (EnEWärmeG) für Neubauten angepaßt. Dort werden die Fördersätze generell um 25% im Vergleich zu Bestandsbauten reduziert.

Die Förderung für Bestandsbauten ändert sich punktuell, z.B. für Pelletöfen. Hier wird neuerdings unterschieden zwischen den Leistungsklassen 5-8 kW und darüber. Bei Wärmepumpen müssen ab sofort höhere Jahresarbeitszahlen (JAZ) erreicht werden.

Marktanzreizprogramm 2008

Das Programm zur Förderung von Solarkollektoren, Holzpellets,. -hackschnitzel und Scheitholzheizungen wurde in 2008 neu aufgelegt und erweitert. Die wichtigsten Änderungen in Kürze:

  • Förderung des energieeffizienten Einsatzes von Wärmepumpen
  • Innovationsförderung für neuartige oder besonders innovative Technologien
  • Effizienzbonus für Solaranlagen und Holzheizungen in Gebäuden mit hohem Dämmstandard in zwei Stufen
  • große Sonnenkollektoranlagen mit mehr als 40 m² für 1- bis 2-Familienhäuser mit großem Pufferspeichervolumen
  • Bonus für hocheffiziente Solarkollektorkreispumpen und Umwälzpumpen
  • Bonus für Kombination von erneuerbaren Energien, z.B. Pelltkessel und Solarkollektor
  • Förderung von Pelletkessel ab 5 kW mit mind. 2.000,- €
  • Förderung von Pelletkessel mit Speicher (>30 l/kW) mit 2.500,- €
  • Förderung von Hackschnitzelanlagen von 5 kW bis 100 kW mit 1000,- € Basisförderung
  • Scheitholzvergaserkessel von 15 kW bis 50 kW mit 1.125,- € Basisförderung (Pufferspeicher mind. 55 l/kW)

Die neue Förderrichtlinie finden Sie auf der Internetseite der BAFA

seit Anfang 2008

Das BAFA hat seit Anfang des Jahres 2008 die Förderung von Sonnenkollektor- und Holzfeuerungsanlagen weitergeführt und verbessert. Es gelten vereinfachte Bedingungen und geänderte Fördersätze.

Der Antrag muß nicht mehr vor Baubeginn eingereicht werden, sondern wird nach Fertigstellung zusammen mit dem Nachweis der Betriebsbereitschaft spätestens 6 Monate nach Fertigstellung an die BAFA geschickt.
Weiteres lesen Sie unter BAFA

Seit dem 1. Mai 2007 kann bei der BAFA ein Innovationsbonus beantragt werden. Diese Regelung gilt - je nach Anlagentyp - für Solarkollektoren von 20 bis 40 qm Kollektorfläche zur Warmwasserbereitung, Heizungsunterstützung, solaren Kühlung oder zur Bereitstellung von Prozesswärme.

Förderanträge können ab sofort beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) im Internet abgerufen werden.
Die Förderung von Unternehmen und Freiberuflern erfolgt über die KfW Förderbank. Informationen dazu sind unter www.kfw-foerderbank.de oder im Infocenter der KfW Förderbank zum Ortstarif unter 01801/33 55 77 erhältlich. Allgemeine Informationen zur Förderung der erneuerbaren Energien im Wärmebereich sind unter www.erneuerbare-energien.de abrufbar.

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Konditionen der Förderprogramme von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KFW)

01.07.2010
Zukünftig stehen neben den bisherigen KfW-Effizienzhäusern 115, 100 und 85 zwei weitere neue Standards für die Sanierung zur Verfügung.
Für den Neubau können sich Bauherren neben dem KfW-Effizienzhaus 70 dann auch für die KfW-Effizienzhäuser 55 bzw. Passivhaus und 40 entscheiden.
Die neue Struktur der KFW-Wohnbauförderprogramme gliedert sich wie folgt:

  • Energieffizient Sanieren: für die Altbausanierung (Diverse Programmnummern:151,152,143)
  • Energieeffizient Bauen: für den Neubau (Nr. 153)
  • Wohnraum modernisieren: für Standard-Sanierung und für barrierefreies Sanieren (Nr. 141, 155)
Bei der Altbausanierung gibt es die Varianten:
  • Energieffizient Sanieren: Kredit: (Nr. 151, 152)
  • Energieffizient Sanieren: Zuschuss (Nr. 430)
  • Energieffizient Sanieren: Sonderförderung (Nr. 431)

Die Kombination mit anderen Förderprogrammen ist grundsätzlich möglich, müssen im Einzelfall jedoch geprüft werden.
Anträge können bei allen Banken und Sparkassen gestellt werden.

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Das Erneuerbare-Energien-Gesetz

Das Erneurbare Energiengesetz ( EEG) regelt u.a. die Vergütung der Stromeinspeisung von Stromerzeugungsanlagen, die mit Erneuerbaren Energien wie Sonne, Wind oder Biomasse betrieben werden.
Laut dem EEG sinkt die Einspeisevergütung von Photovoltaik-anlagen jährlich um 9-11% im Vergleich zum Vorjahr. Diese einmalig festgelegte Einspeisevergütung ist für 20 Jahre garantiert plus für das Jahr der Errichtung der Anlage. Das heißt noch nicht, daß die Errichtung von Photovoltaikanlagen Jahr für Jahr uninteressanter wird. Es wird damit gerechnet, daß die Anlagen mit ihren Komponenten auch in der Anschaffung günstiger werden und somit die Einspeisedegression ausgleichen werden.

Ab 01.01.2010 gelten folgende Vergütungssätze (Auszug Photovoltaik)
Vergütung der Anlage nach … / Degressionssatz / Vergütungssatz für das Jahr 2010
§ 32 EEG (Freiflächen) / 11 Prozent / 28,43 Cent pro Kilowattstunde
§ 33 Abs. 1 Nr. 1 EEG (Anlagen auf oder an Gebäuden bis 30 kWp) / 9 Prozent / 39,14 Cent pro Kilowattstunde
§ 33 Abs. 1 Nr. 2 EEG (Anlagen auf oder an Gebäuden bis 100 kWp) / 9 Prozent / 37,23 Cent pro Kilowattstunde
§ 33 Abs. 1 Nr. 3 EEG (Anlagen auf oder an Gebäuden bis 1 MWp) / 11 Prozent / 35,23 Cent pro Kilowattstunde
§ 33 Abs. 1 Nr. 4 EEG (Anlagen auf oder an Gebäuden größer als 1 MWp) / 11 Prozent / 29,37 Cent pro Kilowattstunde
§ 33 Abs. 2 EEG (selbst genutzter Solarstrom, Eigenverbrauch) / 9 Prozent / 22,76 Cent pro Kilowattstunde

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