Energieausweis
Der
Energieausweis im Bestand wird 2008 gesetzlich für
Eigentümer, die Wohnungen vermieten oder Ihr Haus verkaufen wollen,
vorgeschrieben. Wir erstellen Ihnen den (Bedarfs-) Energieausweis.
Weiterhin wird es den Energieausweis in der Form eines Verbrauchsausweises geben.
Dazu unten mehr...
Bedarfs- oder verbrauchsorientierter Energieausweis?
Der zukünftige Energieausweis kann für Bestandsgebäude bedarfsorientiert oder verbrauchsorientiert ausgestellt werden. Ausgenommen von dieser Wahlfreiheit sind Gebäude mit bis zu vier Wohneinheiten, die vor Geltung der Wärmschutzverordnung 1978 errichtet wurden. Näheres lesen Sie bitte unter EnEV 2007 im Abschnitt 5 Paragraf 16 bis 21.
Der Bedarfsausweis entspricht prinzipiell den Verbrauchsangaben eines Automodells von Seiten des Autoherstellers. Da wird der Verbrauch über eine Drittelmix ermittel (1/3 Stadfahrt, 1/3 Überlandfahrt, 1/3 Autobahnfahrt). So wird prinzipiell auch der Bedarf eines Wohnhauses ermittelt, nur dass Normklimabedingungen und ein Normnutzerverhalten vorgegeben wird. Das Ergebnis ist eine Bedarfswert, der eine Aussage über das Gebäude und die Heizungsanlage macht, und so ermöglicht, unterschiedliche Gebäude miteinander zu vergleichen.
Der Verbrauchsausweis enthält den momentanen realen Verbrauchswert eines Gebäudes, der an Hand der Heizöl- oder Gasrechnung abgelesen und berechnet werden kann. Das entspricht wiederum dem tatsächlichen Verbrauch eines Autos, der von der Fahrweise und den äußeren Bedingungen abhängig ist. Und dieser ändert sich z.B., sobald das Auto von einem anderen Fahrzeugführer gefahren wird. Das gilt im übertragenen Sinne auch für ein Wohgebäude.
Der Energieausweis ist kein Selbstzweck. Er soll etwas
bewirken und Vorteile für den Eigentümer und die Bewohner
bringen. Im Klartext : Er soll kurz- und mittelfristig den Energieverbrauch
von Gebäuden verringern und damit auch die Nebenkostenbelastung
für die Bewohner und damit die Klimabelastung senken. Das gelingt
nur, wenn "neutrale" Werte zum Gebäude vorliegen hat
undman so darauf schliessen kann, wie sein Gebäude energetisch
einzuordnen ist.
Im Rahmen der Erstellung des Bedarfsausweises muss
das Gebäude genau unter die Lupe genommen werden. Daraus resultieren
konkrete Sanierungsmaßnahmen, die den Energieverbrauch des Gebäudes
verringern. So wird auch erst eine Abschätzung möglich, in
wie weit das Nutzerverhalten den Energieverbrauch in die Höhe treiben
oder umgekehrt auch senken kann.
Der Wert des Gebäudes steigt durch energetische Sanierungsmaßnahmen.
Mieter werden immer kritischer nach dem Energieverbrauch einer Wohnung
oder Gebäudes fragen.
Die Erstellung eines Verbrauchsausweises erfordert
keine genaue Analyse des Gebäudes und der Heizung. Die Verbrauchszahlen
sind weder zu vergleichen noch zu interpretieren. Die Frage bleibt offen:
Wer ist für einen erhöhten Energieverbrauch verantwortlich?
Das Gebäude, die veraltete Heizung oder der Bewohner?
Der Vorteil eines Verbrauchsausweise ist der geringere Erstellungsaufwand.
Doch mit welchem Ergebnis? Der Vermieter spart vielleicht einige Euros,
Mieter und Vermieter wissen nach wie vor nicht, was die Ursache für
einen erhöhten Verbrauch ist.
In einigen anderen Ländern Europas gibt es schon Erfahrungen mit Energieausweisen. In Dänemark z.B. sind seit einem Jahrzehnt Energieausweise auf der Basis des Verbrauchs obligatorisch. Wegen der enormen Abweichungen werden jetzt Bedarfsausweise Pflicht.
Lesen Sie weiteres zum Energieausweis unter unseren Themenschwerpunkten.
oder ermitteln Sie online, ob und ab wann Sie welchen Energieausweis vorweisen können sollten.