Ing. Büro Günter Edeler
Energietechnik /
Energieberatung

Vor-Ort-Beratung

Vorweg die wesentlichen Änderungen der Richtlinie vom 1. Okotober 2009 im Überblick:

  • Luftdichtigkeitsprüfungen nach DIN 13829 können als Bonus zur Energiesparberatung gefördert werden (mit neuen Anforderungen an den Bericht und Förderbeträge).
  • Streichung der Förderfähigkeit separater Thermografiegutachten
  • Möglichkeit der Kumulierung mehrerer Boni, mit Ausnahme der Kumulierung von Thermografie und Luftdichtigkeitsprüfungen
  • Ausdrückliche Verpflichtung des Beraters zur Prüfung der Eigentümerzustimmung in Beratung von Mietern oder Pächtern.
  • Ergänzung des Ausschlusskriteriums „Beratung innerhalb der letzten 8 Jahren“ um das Kriterium, dass in dieser Zeit kein Eigentümerwechsel stattgefunden hat.
  • Streichung des Ausschlusskriteriums der Baugleichheit
  • Nachweis der Sachkenntnis zur Durchführung von Thermografiegutachten und Luftdichtigkeitsmessungen sowie Verantwortlichkeit des antragstellenden Beraters bei Einbeziehung von Experten.

Bei der Vor-Ort-Beratung wird der energetische Ist-Zustand eines Gebäudes und die Heizungsanlage und ihre Komponenten detailliert erfasst. Nach dieser Erfassung werden die Schwachstellen des Gebäudes und der Heizungsanlage analysiert und auf Grund dessen Sanierungsmaßnahmen vorgeschlagen, die unter wirtschaftlichem und energetischem Gesichtspunkt betrachtet werden.

Wichtige Punkte der neuen Richtlinie 2009

Voraussetzung ist, dass bis zum 31. Dezember 1994 der Bauantrag gestellt wurde.
und
die Gebäudehülle nicht aufgrund späterer Baugenehmigungen durch Anbau oder
Aufstockung zu mehr als 50 % verändert wurde. Mehr als die Hälfte der Gebäudefläche muss zu Wohnzwecken ständig genutzt werden oder das Gebäude muss ursprünglich als Wohngebäude geplant und errichtet worden sein.

Folgende Schritte beinhaltet eine Vor-Ort-Beratung :

  1. Die Ortsbegehung und das erste Gespräch
  2. Die Sichtung von vorhandenen Unterlagen wie Pläne und Verbrauchsabrechnungen, etc.
  3. Die Auswertung der Daten und Einschätzung des Gebäudes
  4. Der Vorschlag von Sanierungs- und Optimierungsmaßnahmen
  5. Eine übersichtlich Darstellung der Ergebnisse in Schriftform mit Tabellen und Grafiken
  6. Eine prägnante Zusammenfassung mit praktischen Tips
  7. Eine mündliche Erläuterung der Ergebnisse

Ein Auszug der geänderten Richtlinien des BAFA für die VOB:

  • Die Zuwendung beträgt für Ein- und Zweifamilienhäuser 300,- Euro
  • Die Zuwendung für Wohnhäuser mit mindestens drei Wohneinheiten beträgt 360,- Euro
  • Ergänzende Hinweise zur Stromeinsparung werden mit 50,- € bezuschußt.
  • Thermografische Untersuchungen werden bis zu 100,- € (jedoch keine separate Thermografiegutachten) gefördert.
  • Die Beratung darf erst begonnen werden, wenn der vollständige Antrag bei der Bewilligungsbehörde eingegangen ist. Die Aufnahme des Istzustandes ist vorher zulässig.
  • Der Bewilligungszeitraum beträgt 3 Monate ab Erstellung des Zuwendungsbeschieds und wird nicht verlängert.
  • Die Gültigkeit der Richtlinie wird bis zum 31. Dezember 2014 verlängert.

Der Verlauf der von dem BAFA geförderte Vor-Ort-Beratung sieht folgendermaßen aus:

  1. Der Antrag wird bei der Bewilligungsbehörde eingereicht.
  2. Gleichzeitig oder auch im voraus kann die Vor-Ort-Begehung durchgeführt werden: Das Gebäude wird in Augenschein genommen und alle relevanten Daten und Details aufgenommen.
  3. Nach Eingang des Zuwendungsbescheids erfolgt die Auswertung. Die Datenerfassung und Berechnungen werden in einem Bericht wird zusammengefaßt, analysiert und durch Sanierungsvorschläge ergänzt. Der Bericht wird in einem Gespräch mit dem Beratungsempfänger erläutert und übergeben.
  4. Der Beratungsempfänger bestätigt die Durchführung des Gespräches und den Erhalt des Berichtes. Diese Bestätigung schicken wir zusammen mit der Rechnung und dem Bericht dem BAFA.

Die Ergebnisse der Vor-Ort-Beratung können die Basis für den Gebäudeenergieausweis bilden.

Weitere Informationen finden Sie unter BAFA Förderung