Beratung der Verbraucherzentrale

Die Verbraucherzentrale bietet dem Bürger verschiedene Formen der Energieberatung an. Der Bürger kann sich telefonisch oder stationär an einem Beratungsstützpunkt zu sämtlichen Energiethemen (oder auch zu anderen) beraten lassen. Darüber hinausgehend bietet die Verbraucherzentrale auch sogenannte Checks zum Gebäude, zur Heizung und zur bestehenden Sonnenkollektoranlage an. Weiteres finden Sie unter Beratung der Verbraucherzentrale .

Vor-Ort-Beratung

Vor größeren Invetitionsentscheidungen am Gebäude sollte ein Sanierungsfahrplan erstellt werden, der auch die energetische Sanierung einbezieht. Der Bund übernimmt dabei einen Zuschuss von 800,- bis zu 1.100,- € .

Bei der Vor-Ort-Beratung wird der energetische Ist-Zustand eines Gebäudes und die Heizungsanlage und ihre Komponenten detailliert erfasst. Nach dieser Erfassung werden die Schwachstellen des Gebäudes und der Heizungsanlage analysiert und auf Grund dessen Sanierungsmaßnahmen vorgeschlagen, die unter wirtschaftlichem und energetischem Gesichtspunkt betrachtet werden. So kann die Vor-ort-Beratung eine Orientierungs- und Entscheidungshilfe für die zukünftigen Investitionen bieten.

Wichtige Punkte der neuen Richtlinie vom 11.Oktober 2017

Voraussetzung ist, dass

Folgende Schritte beinhaltet eine Vor-Ort-Beratung:

  1. Die Ortsbegehung und das erste Gespräch
  2. Die Sichtung von vorhandenen Unterlagen wie Pläne und Verbrauchsabrechnungen, etc.
  3. Die Auswertung der Daten und Einschätzung des Gebäudes
  4. Der Vorschlag von Sanierungs- und Optimierungsmaßnahmen
  5. Eine übersichtlich Darstellung der Ergebnisse in Schriftform mit Tabellen und Grafiken
  6. Eine prägnante Zusammenfassung mit praktischen Tips
  7. Eine mündliche Erläuterung der Ergebnisse

Weitere Informationen finden Sie unter BAFA Förderung